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Wertermittlungsrichtlinie 2002,
WertR 2002



Richtlinien für die Ermittlung der Verkehrswerte (Marktwerte) von Grundstücken (Wertermittlungs-Richtlinien - WERTR 2002)

Die Wertermittlungsrichtlinien (WertR) enthalten Hinweise zur Ermittlung des Verkehrswerts von Immobilien. Ihre Anwendung soll eine objektive Ermittlung des Verkehrswerts von Grundstücken nach einheitlichen und marktgerechten Grundsätzen und Verfahren sicherstellen.

Diese Richtlinien sind die Fortschreibung der Richtlinien vom 11. Juni 1991 (BAnz. Nr. 182a vom 27. September 1991) des Bundesministeriums für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau, zuletzt geändert durch Erlass des Bundesministeriums für Verkehr, Bau­ und Wohnungswesens vom 3.5.2001 (BAnz. S. 11774). Sie enthalten in Ergänzung der Wertermittlungsverordnung (WertV) vom 6. Dezember 1988 (BGBl I S. 2209), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 18. August 1997 (BGBl. I S. 2081), Hinweise für die Ermittlung des Verkehrswerts von unbebauten und bebauten Grundstücken sowie von Rechten an Grundstücken.

Die Richtlinien sind verbindlich, soweit ihre Anwendung angeordnet wird.

Bei land­ oder forstwirtschaftlichen Grundstücken sind ergänzende bzw. abweichende Bestimmungen in den jeweils geltenden Fassungen im Rahmen ihres Geltungsbereichs zu be­ achten z.B. Waldermittlungsrichtlinien ­ WaldR 2000 vom 12. Juli 2000 (BAnz. Nr. 168 vom 6. September 2000) und die Entschädigungsrichtlinien Landwirtschaft ­ LandR 78 ­ vom 28. Juli 1978 (BAnz Nr. 181a vom 26. September 1978).

1.1 Gesetzliche Regelungen und andere Vorschriften

Als Grundlage für die Wertermittlung von Grundstücken sind insbesondere folgende Gesetze und Vorschriften in ihrer jeweils geltenden Fassung von besonderer Bedeutung:

 • Bundeshaushaltsordnung (BHO)
 • Baugesetzbuch (BauGB)
 • Wohnraumförderungsgesetz (WoFG)
 • Baunutzungsverordnung (BauNVO)
 • Zweite Berechnungsverordnung (II.BV)
 • Bundeskleingartengesetz (BKleingG)
 • Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG)

In den neuen Bundesländern sind darüber hinaus die besonderen vermögensrechtlichen Gesetze und Verordnungen zu beachten, insbesondere:

 • Sachenrechtsbereinigungsgesetz (SachenRBerG)
 • Schuldrechtsanpassungsgesetz (SchuldRAnpG)
 • Grundstücksrechtsbereinigungsgesetz (GrundRBerG)
 • Nutzungsentgeltverordnung (NutzEV)

Weiterhin sind folgende Normen zu beachten:

 • DIN 276 Kosten von Hochbauten - Ausgabe März 1954.
 • DIN 276 Kosten von Hochbauten - Ausgabe Juni 1993.
 • DIN 277 Umbauter Raum - Ausgabe November 1950.
 • DIN 277 Grundflächen und Rauminhalte von Bauwerken im Hochbau - Ausgabe Juni 1987
 • DIN 283 Wohnungen, Berechnungen der Wohn- und Nutzflächen - Ausgabe März 1951.



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